Hausordnung des Campingplatzes l’Airial in Soustons

Bedingungen für die Aufnahme

Um zum Betreten, zur Niederlassung oder zum Aufenthalt auf dem Auf einem Campingplatz muss man vom Betreiber oder seinem Vertreter dazu ermächtigt worden sein und die Hausordnung einhalten. Der Verwalter ist verpflichtet, für die die gute Führung und Ordnung des Campingplatzes sowie die Einhaltung der Anwendung der vorliegenden Hausordnung.

Der Aufenthalt auf dem Gelände bedeutet, dass du die vorliegenden Regeln akzeptierst und dich verpflichtest, sie einzuhalten.

Polizeiliche Formalitäten

  • Jede Person, die sich mindestens eine Nacht auf dem Campingplatz aufhalten soll, muss dem Verwalter oder seinem Beauftragten vorab Vertreter seine Ausweispapiere vorlegen und die Formalitäten erfüllen. die von der Polizei verlangt werden.
  • Minderjährige, die nicht von ihren Eltern begleitet werden, werden nur zugelassen, wenn sie nur mit ihrem Personalausweis, einer Fotokopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters und einer schriftlichen Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters zugelassen. schriftliche Genehmigung seinerseits.

    Installation

  • Das Zelt oder der Wohnwagen und sein Vorzelt müssen am an dem angegebenen Ort gemäß den Richtlinien, die vom Verwalter oder dessen Vertreter.

  • Jeder Stellplatz darf nur mit einer Einrichtung (Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil) und einem Fahrzeug belegt werden. Auf Anfrage kann ein zusätzliches kleines Zelt zugelassen werden.

  • Den Nutzern ist es untersagt, auf dem Campingplatz Handel zu treiben oder kommerzielle Werbung zu betreiben.

    Empfangsbüro

    Während der Öffnungszeiten des Campingplatzes gelten die Öffnungszeiten des Empfangsbüros.l sind die folgenden:
    o Nebensaison: 7 Tage die Woche von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr.
    o Hochsaison: 7 Tage die Woche von 9:00 bis 20:00 Uhr

    Im Empfangsbüro finden Sie alle Informationen über Informationen über die Dienstleistungen des Campingplatzes, die Versorgungsmöglichkeiten, die Sportanlagen, die touristischen Sehenswürdigkeiten der Umgebung und verschiedene Adressen, die Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Platz behilflich sein können.nützlich sein können, um einen angenehmen Aufenthalt zu verbringen.

    Lizenzgebühren

    • Die Gebühren werden im Büro bezahlt. Der Betrag (einschließlich Steuern) wird am Eingang des Campingplatzes und am Empfangsbüro ausgehängt.
    • Für einen Stellplatz sind die Gebühren am Tag vor der Abreise oder bei mehrwöchigen Aufenthalten wöchentlich zu zahlen.
    • Bei einer Vermietung ist die Aufenthaltsgebühr zu entrichten bei bei der Ankunftückzuzahlen.
    • Je nach Aufenthaltsdauer und Anzahl der Personen pro Stellplatz wird eine kommunale Kurtaxe fällig.

      Lärm und Stille

    • Die Nutzer des Campingplatzes werden dringend gebeten Sie sollten alle Geräusche und Diskussionen vermeiden, die ihre Mitmenschen stören könnten.r Nachbarn sowie Kindergeschrei und Hundegebell, insbesondere zwischen 22 Uhr und 7 Uhr.
    • Tongeräte müssen entsprechend eingestellt werden.
    • Jeder Verstoß gegen diese Bestimmungen wird als Ruhestörung am Tag oder in der Nacht betrachtet und kann zu einer Abmahnung führen. Die Direktion kann dies als Lärmbelästigung betrachten.

      Besucher

    • Nach der Genehmigung durch den Verwalter oder seinen Vertreter dürfen Besucher auf dem Campingplatz unter der Verantwortung der Camper, die sie empfangen, eingelassen werden. Diese müssen zwingend empfangenpersönlich diese Besucher an der Rezeption.
    • Der Camper, der sie empfängt, ist verpflichtet, eine Gebühr zu entrichten, sofern der Besucher die Möglichkeit hat, die Leistungen und Einrichtungen des Campingplatzes. Diese Abgabee wird am Eingang des Campingplatzes und am Empfangsbüro ausgehängt.
    • Besucher sind verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten.
    • Unter keinen Umständen dürfen Besucher oder Gäste in das mit ihrem Fahrzeug auf den Campingplatz fahren.
    • Um die Ruhe zu gewährleisten Der Zugang zum Campingplatz ist für alle Nutzer friedlich. verboten für ambulante Händler und Geschäftsleute, Haustürverkäufer, Spaziergänger, Picknicker usw.

      Verkehr und Parken von Fahrzeugen

      Innerhalb des Campingplatzes dürfen Fahrzeuge nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von Die Geschwindigkeit ist auf 10 Km/h begrenzt.

    • Zwischen 23 Uhr und 7 Uhr ist der Verkehr strengstens verboten, außer für Fahrzeuge, die zu Wartungs- und Notdiensten gehören.
    • Auf dem Campingplatz dürfen nur Fahrzeuge verkehren, die den Campern gehören, die sich dort aufhalten.
    • Das Parken auf den Stellplätzen darf nicht den Verkehr, die Ansiedlung von Neuankömmlingen oder den Aufenthalt auf einem den internen Dienst des Campingplatzes beeinträchtigen.

    HAUSORDNUNG Haltung und Aussehen der Einrichtungen

    Angemessene Kleidung wird vorausgesetzt. Jeder ist verpflichtet, sich zu enthalten jede Art vonJede Handlung, die die Sauberkeit, die Hygiene und das Aussehen des Campingplatzes und seiner Einrichtungen, insbesondere der Toiletten, beeinträchtigen könnte, ist verboten. Sanitäranlagen.

    Es ist verboten, verschmutztes oder abgenutztes Wasser in die Rinnsteine, auf Anpflanzungen oder direkt in die Erde zu schütten. Wohnwagen müssen ihr verschmutztes oder abgenutztes Wasser zwingend in die dafür vorgesehenen Einrichtungen entleeren.

    Hausmüll, Abfälle aller Art und Papier müssen in den entsprechenden Mülltonnen und Recyclingcontainern entsorgt werden.

    Die Sanitäranlagen müssen von den Nutzern in einem konstant sauberen Zustand gehalten werden.

    Das Waschen außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter ist strengstens verboten.

    Der Stellplatz, der während des Aufenthalts genutzt wurde, muss in den Zustand in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.

    Anpflanzungen und Blumenschmuck müssen respektiert werden. Es ist dem Camper untersagt, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden, die Plantagen. Es ist auch nicht erlaubt, den Standort eines IEs ist auch nicht nötig, den Boden auszuheben und Rinnen zu machen.

    Es ist strengstens verboten, Zäune zu errichten, Wohnwagen oder Mobilheimen ihre Mobilitätsmittel zu entziehen. (Zugstange, Räder…), gebrauchte Gegenstände zu lagern.

    Es ist verboten, Pfähle in den Boden zu rammen, die länger als 30 cm lang sein, da sich dort Stromkabel befinden, von unterirdischen Wasser- und Abwassersystemen.

    Das Aufhängen von Wäsche wird bis 10 Uhr morgens in der Nähe von Unterkünften toleriert, sofern es unauffällig ist und Folgendes nicht stört nicht die Nachbarn. Es sollte niemals an Drähten von Bäumen oder Hecken aus erfolgen. Es sind nur Wäscheständer erlaubt.

    Nur flexible Vorzelte, die als Verlängerung der Wohnwagen aufgestellt werden, sind erlaubt. Wohnwagen sind erlaubt (Vorzelte aus Stoff, die mit einem Gestänge aus Sie müssen am Ende jeder Saison abgebaut werden.

    Aus Sicherheitsgründen und zur Erleichterung des Einsatzes von Rettungsdiensten muss ein Mindestabstand von 4 m zwischen den einzelnen Häusern (einschließlich Vordach) eingehalten werden.

    Die maximale Fläche, die von der Anlage belegt wird, darf 30% der Fläche des Stellplatzes nicht überschreiten.

    Die Errichtung von Häusern, die auf dem Land stehen, ist verboten.nportable oder demontierbare Häuser, die als leichte Freizeitwohnungen bezeichnet werden, ohne behördliche Genehmigung zu errichten.

    Jegliche Erweiterungen oder Anbauten aus Holz, Blech oder anderen Materialien (Terrasse mit einer Höhe von mehr als 0,60 m, starres Vordach, Veranda, Zaun, Bepflanzung) sind strengstens untersagt.

    Sicherheit

    a/ Allgemein

    Ein Erste-Hilfe-Kasten für den Notfall befindet sich im Empfangsbüro sowie im Schwimmbad.

    Die Schranken zum Campingplatz sind in der Hochsaison geschlossen. von 23 Uhr bis 7 Uhr.

    Neben dem Durchgang am Eingang des Campingplatzes befinden sich auf dem Campingplatz mehrere weitere Evakuierungsausgänge. wie folgt:
    o auf Höhe der Zone A (blauer Ausgang, im Nordosten, in Richtung des Nicot-Viertel)

    o an der Zone B (Grüne Ausfahrt, nordwestlich, zum Außenparkplatz, Route de Port d’Albret)

    o an der Zone S (graue Ausfahrt, im Südosten, in Richtung des Weges Radweg)

    Diese Ausgänge werden von Sicherheitstoren verschlossen, deren nur von den zuständigen Personen geöffnet werden können.Die Türen dürfen nur von befugten Personen (Reinigungspersonal, Campingplatzleitung,…) geöffnet werden. Feuerwehr).

    Im Notfall kann die Direktion anordnen, dass die auf dem Campingplatz anwesenden Personen versammelt werden nach den Sammelplatz vor dem Hallenbad. Eine SireneDie Alarmsirene wird dann diskontinuierlich ertönen, um die Öffentlichkeit zu warnen.

    Der Sammelplatz, die Fluchtwege und die Fluchtrichtung werden auf dem Gelände markiert und auf den Plänen angegeben, die sich im innerhalb des Campingplatzes, im Empfangsbüro, am Eingang des Campingplatzes und auf den Dokumenten, die den Gästen bei ihrer Ankunft ausgehändigt werden.

    Die Vorschriften des Präfekturerlasses Nr. 2008-675 vom 24. Juli 2008 müssen unbedingt eingehalten werden. Diese Der Erlass wird an der Rezeption ausgehängt und kann dort eingesehen werden.

    b/ Feuer

    Im Falle eines Brandes oder eines beginnenden Brandes benachrichtigen Sie sofort die Direktion.

    Offenes Feuer (Grill, Holz, Kohle, Strom, Gas) ist auf den Stellplätzen strengstens verboten.

    Grills dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen benutzt werden.

    Feuerlöscher sind überall auf dem Campingplatz verteilt und stehen den Gästen bei nachgewiesenem Bedarf jederzeit zur Verfügung.

    Armierte Brandschutzventile (Armoured Fire Valves, AFV) sind ebenfalls angeordnet an Stellen, an denen der Zugang zu Gebäuden schwierig sein könnte. für die Feuerwehr schwierig ist.

    Die Verwendung dieser Löschmittel außer im Falle eines Brandes oder beginnenden Brandes ist strengstens untersagt.

    c/Diebstahl

    Die Gäste behalten die Verantwortung für ihre eigene Einrichtung und müssen dem Verantwortlichen melden, wenn sie verdächtige Personen sehen.

    Obwohl im Juli und August nachts bewacht wird, werden die Nutzer des Zeltplatzes gebeten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zur Sicherung ihrer Ausrüstung zu treffen.

    Spiele

    In der Nähe der Einrichtungen dürfen keine gewalttätigen oder störenden Spiele veranstaltet werden.

    Der Fernsehraum darf nicht für bewegte Spiele genutzt werden.

    Kinder müssen immer von ihren Eltern beaufsichtigt werden.

    Alkohol

    Jeglicher Alkoholkonsum ist an den folgenden Orten strengstens untersagt öffentlichen Orten und Zugängen (außer Bar und Restaurant) gemäß der geltenden Gesetzgebung verboten.

    Tote Garage

    Unbesetztes Material darf nicht auf dem Platz zurückgelassen werden. nur nach Zustimmung der Direktion und nur an dem Ort, an dem er sich befindet. angegeben.

    Eine Gebühr, deren der Betrag am Eingang des Campingplatzes sowie im Empfangsbüro ausgehängt ist, wird für die „Garage“ fällig. „tote Garage“.

    Tiere

    Nur Hunde und Katzen dürfen den Campingplatz betreten und sich dort aufhalten. auf dem Campingplatz l’Airial erlaubt.

    Hunde der 1.Klasse oder 2ème Kategorie sind verboten.
    Sie müssen zwingend geimpft sein. Der Besitzer muss den aktuellen Impfpass vorweisen können für alle Kontrolle.

    Sie dürfen niemals frei herumlaufen. Sie dürfen nicht auf dem Campingplatz bleiben, auch wenn sie angeschnallt sind, in in Abwesenheit ihrer Besitzer, die für Schäden finanziell und zivilrechtlich haftbar sind.

    Sie sind an öffentlichen Orten nicht erlaubt.

    Hundebesitzer sorgen dafür, dass ihre Hunde ihr Geschäft außerhalb des Campingplatzes verrichten. Sie müssen die Hunde außerhalb des Campingplatzes halten und ihre Hinterlassenschaften einsammeln.

    Tiere sind in den Unterkünften nicht erlaubt, auch wenn sie wenn sie außerhalb der Unterkunft schlafen.-.

    Umgebung

    Sie halten sich unter einem Kiefernwald auf, der Sie vor der Hitze schützt, aber zwei natürliche Nachteile hat:
    o Herabfallen von Kiefernzapfen während heißer Perioden,
    o Herabstürzende Äste bei starkem Wind oder Sturm.

    Trotz der Sorgfalt, mit der dieser Wald gepflegt oder beschnitten wird, sollten Sie ihn nicht verlassen. Die Leitung des Campingplatzes bittet Sie dennoch, besonders bei starkem Wind wachsam zu bleiben.

    Beschwerden

    Jede Beschwerde kann per Brief, der persönlich beim Verantwortlichen abgegeben wird, oder per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 10 Tagen nach dem Ende des Aufenthalts eingereicht werden. Beschwerden werden nur berücksichtigt, wenn sie unterschrieben, datiert, so genau wie möglich sind und sich auf aktuelle Ereignisse beziehen.

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    Die vorliegende Hausordnung wird am Eingang des Campingplatzes und im Empfangsbüro ausgehängt. Er wird dem Klienten in seiner fordert.

    Verstoß gegen die Hausordnung

    Falls ein Bewohner den Aufenthalt der anderen Nutzer stört oder die Bestimmungen der vorliegenden Hausordnung nicht beachtet, kann der Verwalter oder sein Vertreter mündlich oder schriftlich, wenn er es für notwendig hält, den Bewohner auffordern, die Störung zu beheben.Der Bewohner kann den Bewohner in einem schriftlichen Verfahren auffordern, die Störung zu beenden.

    Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen die Hausordnung und nach Aufforderung durch den Verwalter oder seinen Vertreter zur Einhaltung der Regeln auffordern, kann dieser-Diese kann den Mietvertrag kündigen.

    Verbale oder körperliche Angriffe führen zu einem Bruch des Mietvertrags, einer sofortigen Räumung des Geländes. und mögliche Schadensersatzklagen.

    Bei strafrechtlichen Vergehen kann der Verwalter die Ordnungskräfte hinzuziehen..

    Die Direktion